Testament schreiben

Testament schreiben: So findet Ihr letzter Wille Gehör

Inhaltsverzeichnis

Der Gedanke daran, ein Testament schreiben zu müssen, löst bei den meisten Menschen ein Gefühl von Unbehagen aus. Schließlich scheint der eigene Tod noch so fern. Allerdings gibt es viele gute Gründe für ein frühzeitiges Aufsetzen.

Wir verraten, wie Ihr Testament rechtskräftig wird und ob Sie einen Anwalt für die Niederschrift benötigen.

Was ist ein Testament?

Ein Testament oder auch „letzter Wille“ genannt, regelt nach Ihrem Tod, was mit Ihrem Vermögen passiert. Ist es Ihnen ein besonderes Anliegen, dass ausgewählte Personen einen bestimmten Anteil erhalten, sollten Sie unbedingt die Niederschrift anfertigen.

Verpflichtet sind Sie dazu übrigens nicht. Liegt kein Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Das Vermögen wird dann an Verwandte übergeben.

Zu den erbberechtigten Personen zählen:

  • Ehepartner
  • Kinder
  • Eltern
  • Enkel

GUT ZU WISSEN!

Sie besitzen keine gesetzlichen Erben und haben kein Testament angefertigt? Dann wird der Nachlass an den Staat übergeben. Sie können übrigens auch Freunde, Bekannte, Organisationen oder Vereine als Erben wählen. Voraussetzung ist auch hier ein Testament.

Nicht jeder darf ein Testament verfassen

Handschriftliches Testament

Es wird Sie vielleicht verwundern, aber nicht jeder darf ein Testament anfertigen. Nur wer testierfähig ist, darf das übernehmen. Um das zu erfüllen, müssen Sie körperlich und geistig soweit gesund sein, dass Sie die Konsequenzen Ihrer Entscheidungen beurteilen können. Zudem müssen Sie das 16. Lebensjahr erreicht haben.

Wer nicht lesen, sprechen oder schreiben kann oder eine schwere Bewusstseinsstörung aufweist, ist nicht in der Lage, ein Testament aufzusetzen. 

GUT ZU WISSEN!

Ein Testament lässt sich anfechten, wenn ein Zweifel daran besteht, dass der Erblasser zum Zeitpunkt des Aufsetzens testierfähig war. Das Nachlassgericht kann das mithilfe von medizinischen Dokumenten und Zeugenaussagen prüfen.

Sie haben die Wahl: Einzel- oder gemeinsames Testament

Alleinstehende Menschen setzen ein Einzeltestament auf. Ehepartner oder Menschen, die sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden, können ihren letzten Willen gemeinsam niederschreiben. Letzteres wird auch als „Berliner Testament“ bezeichnet.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, mit Ihren Kindern oder anderen Personen, die Sie einbinden möchten, einen Erbvertrag zu schließen. Hierfür ist allerdings ein Notar nötig. Schließlich muss der Vertrag beurkundet werden.

Das müssen Sie beim Aufsetzen beachten

Ein Testament kann angefochten werden, wenn Formfehler oder missverständliche Formulierungen bestehen. Es versteht sich von selbst, dass sittenwidrige Handlungen, Täuschungen oder Drohungen ebenfalls nicht ratsam sind.

Beugen Sie einer Anfechtung vor, indem Sie Unklarheiten und Verstößen keinen Raum geben. Im Folgenden verraten wir Ihnen, was Sie beim Aufsetzen beachten müssen.

1. Titel und Schreibform

Ein Testament sollte stets handschriftlich und persönlich verfasst werden. Dokumente, die Sie auf dem Computer oder der Schreibmaschine anfertigen, sind unwirksam. Ein Testament muss als solches erkennbar sein.

Schreiben Sie deshalb entweder die Bezeichnung „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ in die Überschrift. Eine leserliche Handschrift ist ebenso wichtig. Schließlich muss Ihr letzter Wille auch gelesen werden können.

2. Datum, Ort und Unterschrift

Zwingende Angaben auf dem Testament sind Ort und Datum. Auch die Unterschrift darf nicht fehlen. Dabei sollte stets der komplette Name ausgeschrieben werden. Vermerken Sie auf Ihrem letzten Willen also unbedingt Ihren Vor- und Nachnamen.

Handelt es sich um ein gemeinschaftliches Testament übernimmt ein Partner die Anfertigung des Schriftstücks. Beide müssen letztendlich unterschreiben.

3. Geburtsdatum und Seitennummerierung

Vermerken Sie auf Ihrem Testament Ihr Geburtsdatum. Zudem ist eine Seitennummerierung wichtig. Das verhindert, dass die Finder womöglich eine Seite weglassen, wenn ihnen das Gelesene nicht gefällt.

Ich bin nicht mehr in der Lage, ein Testament zu verfassen: was nun?

Einige Menschen denken erst dann an ein Testament, wenn sie schwer erkrankt sind oder sich in einer lebensgefährlichen Situation befinden. Auch dann gibt es noch die Möglichkeit, seinen letzten Willen rechtskräftig zu äußern. Hierfür sind Zeugen notwendig.

Bei dem sogenannten Bürgermeistertestament gibt es die Möglichkeit, den Nachlass vom Bürgermeister beurkunden zu lassen. Das gilt dann, wenn kein Notar mehr aufgesucht werden kann, zum Beispiel, wenn Sie sich in Lebensgefahr befinden.

Allerdings müssen hier zwei weitere Zeugen anwesend sein. Diese dürfen jedoch weder das Erbe vollstrecken noch daran beteiligt sein. Nicht immer ist es möglich, den Bürgermeister rechtzeitig hinzuzuziehen.

Wenn ein schwerer Autounfall oder eine andere Situation das verhindert, reichen auch drei Zeugen aus, denen der letzte Wille vorgetragen wird. Die Zeugen müssen keine Amtsperson sein.

Das deutsche Recht sieht diese Regelung unter anderem vor, wenn jemand in einem abgesperrten Bereich im Sterben liegt, zum Beispiel bei einem Autounfall oder auf hoher See.

Das können Sie mit einem Testament regeln

Mein letzter Wille

Ein Testament gibt Ihnen die Freiheit, viele Dinge so zu regeln, wie Sie Ihnen passen. Schließlich geht es um Ihr Vermächtnis. Aus diesem Grund haben Sie auch das Recht, es so aufzuteilen, wie Sie es für richtig halten. Auch ausgewählte Personen zu enterben, ist damit möglich.

Bevor Sie sich hinsetzen, um ein Testament zu schreiben, sollten Sie jedoch gut über Ihre Regelungen nachdenken. Sie haben für Ihre Angehörigen mitunter weitreichende Konsequenzen und können sogar zu Familienstreitigkeiten führen.

Wenn Sie einen alleinigen Erben einsetzen möchten, sollten Sie folgende Worte wählen:

„Ich, [Ihr vollständiger Name], geboren am [Ihr Geburtsdatum] in [Ihr Geburtsort] setze hiermit [vollständiger Name, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort] als Alleinerben ein.“

Entspricht es Ihrem Wunsch, einen Angehörigen zu enterben, können Sie das folgendermaßen tun:

„Hiermit enterbe ich meine(n) Sohn/ Tochter [vollständiger Name Ihres Kindes], geboren am [Geburtsdatum Ihres Kindes] in [Geburtsort Ihres Kindes]. Gleiches gilt für seine/ihre Abkömmlinge.“

Nach der Enterbung steht Ihrem Kind ausschließlich der gesetzliche Pflichtteil zu. In der Regel handelt es sich dabei um die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Möchten Sie Freunde oder Bekannte am Nachlass beteiligen, können Sie den Satz so oder so ähnlich formulieren:

„Meinem Freund/meiner Freundin [vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort] vermache ich [Sachwert, z.B. Auto, Schmuck, Sammlung].“

GUT ZU WISSEN!

Ein Testament bietet die Möglichkeit, viele Details zusätzlich aufzunehmen. So können Sie beispielsweise festlegen, dass die Erben das überlassene Haus für eine festgelegte Zeit nicht verkaufen dürfen.

Alleinerbe und Erbengemeinschaft

Wenn Sie einen Alleinerben bestimmen, erhält dieser Ihren gesamten Nachlass. Die übrigen Erben, die gesetzlich vorgesehen sind, können jedoch einen Pflichtteil geltend machen.

Sollte der Alleinerbe den Nachlass ausschlagen oder verstirbt er, kommt der Ersatzerbe ins Spiel. Sollten Sie keinen Ersatzerben vermerkt haben, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge auf den Plan.

Sie rufen eine Erbengemeinschaft ins Leben, wenn sie mehrere Personen bei Ihrem Testament bedenken. Sie alle sind Eigentümer am Nachlass. Ihr Vermächtnis bleibt vorerst bestehen. 

Eine Erbauseinandersetzung führt dazu, dass eine Erbengemeinschaft aufgelöst wird. Danach kann jeder Beteiligte sein Erbe verlangen. Im besten Fall wird sich friedlich geeinigt. Erfahrungen zeigen jedoch, dass eine Erbengemeinschaft zu großen Konflikten führen kann.

Ist das der Fall, kann ein Gericht oder Nachlassverwalter die Situation schlichten und die Verteilung bestimmen.

GUT ZU WISSEN!

Möchten Sie einen Streit rund um die Erbengemeinschaft verhindern, haben Sie die Wahl, eine Teilanordnung durchzuführen. Damit geben Sie genau an, welcher Gegenstand oder Vermögenswert, an welchen Erben geht.

Vor- und Nacherbschaft: Bestimmen Sie die Reihenfolge

Mit einem Testament haben Sie viele Freiheiten. Sie können alles zu gleichen Teilen vermachen oder mehreren Erben unterschiedliche Teile hinterlassen. Allerdings ist auch hierfür eine präzise Anleitung zu hinterlegen.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, den Nachlass in versetzter Reihenfolge zu verteilen. Hier kommt der Begriff “Vor- und Nacherbschaft“ ins Spiel.

Vielleicht wünschen Sie sich, dass zunächst Ihr Ehepartner Ihr Vermögen erhält. Erst nach dessen Tod soll das Vermächtnis an die Kinder übergehen. Das ist genau mit dieser Regelung möglich.

GUT ZU WISSEN!

Der Vorerbe kann entweder frei oder beschränkt über Ihren Nachlass verfügen. Ist dieser beschränkt, dürfen die Nachlassgegenstände nicht verschenkt oder verkauft werden. Anders sieht das bei einem befreiten Vorerben aus.

Zusammenfassung

 

Ein Testament zu schreiben macht Sinn. Verfassen Sie keines, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Besitzen Sie keine gesetzlichen Erben, geht Ihr Vermögen an den Staat.

Mit einem Testament können Sie bestimmen, wer was erhält. Neben Angehörigen können Sie auch Freunden, Bekannten oder Organisationen etwas vermachen.

Wichtig ist, dass Sie das Testament mit Datum, Ort, Geburtsdatum, Seitenzahlen und Unterschrift versehen. Zudem muss es handschriftlich verfasst werden. Nur so behält es seine Gültigkeit.

Nur wer testierfähig ist, kann ein gültiges Dokument aufsetzen. Sie müssen also sowohl körperlich als auch psychisch dazu in der Lage sein. Liegen Sie im Sterben oder sind schwer krank, kann Ihr letzter Wille auch vor Zeugen geäußert werden.

Wann brauche ich einen Anwalt oder einen Notar?

Testament erstellen

Bei einem handschriftlichen Testament benötigen Sie keinen Anwalt oder Notar. Wird es ohne Formfehler oder sonstige Stolperfallen aufgesetzt, ist es auch so rechtsgültig.

Das öffentliche Testament wird von einem Notar beurkundet. Das kann auf zwei Wegen möglich gemacht werden. Zum einen nimmt der Notar den letzten Willen in maschinengeschriebener Form auf und beurkundet im Anschluss Ihre eigenhändige Unterschrift. Hierbei haftet der Notar für die inhaltliche Richtigkeit.

Zum anderen kann dem Notar das Testament in verschlossener Briefform übergeben werden. Dieser teilt mit, dass der Briefumschlag das eigene Testament enthält. Die inhaltliche Richtigkeit kann der Notar allerdings so nicht beurteilen und haftet infolgedessen auch nicht dafür.

GUT ZU WISSEN!

Ein Rechtsanwalt oder Notar kann Ihnen dabei helfen, die richtige Formulierung zu wählen. Zudem können Sie sich von den Fachexperten beraten lassen. So können Sie Ihren Willen in rechtsgültiger Form verfassen.

Was macht ein Testamentsvollstrecker?

Sie können einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Er ist für die Verwaltung des Erbes verantwortlich. 

Es gibt vieles, was für einen Testamentsvollstrecker spricht:

  • Ihr letzter Wille wird umgesetzt
  • Minderjährige oder behinderte Erben werden geschützt
  • die Abwicklung gelingt unkompliziert, auch bei mehreren Erben

GUT ZU WISSEN!

Sie können eine Ihnen anvertraute Person zu einem Testamentsvollstrecker bestimmen. Allerdings kann diese auch ablehnen. Wählen Sie sicherheitshalber eine Ersatzperson aus.

Das Testament ändern oder widerrufen

Manchmal ergeben sich die Dinge anders, wie geplant. Vielleicht haben Sie sich mit Ihrem Kind ausgesöhnt und möchten nun die Enterbung rückgängig machen oder Sie sind unverhofft an eine größere Summe Geld gekommen, die auf einen bestimmten Erben übergehen soll.

In diesen Fällen bietet es sich an, das Testament zu ändern. Das ist kein Problem. Wichtig ist nur, dass Sie das neue Schriftstück mit vollständigem Namen unterschreiben. Vergessen Sie nicht das Datum!

Ein früheres Testament kann widerrufen oder vernichtet werden. Damit verliert es automatisch seine Gültigkeit. Sofern es sich um ein gemeinschaftliches Testament handelt, ist die Lage deutlich komplizierter. Lassen Sie sich daher von einem Rechtsanwalt beraten.

Testament aufbewahren: Schreibtischschublade ist nicht der richtige Ort

Ihr Testament hat Auswirkungen auf die Leben der Erben. Mit Sicherheit möchten Sie Ihnen mit dem Nachlass etwas Gutes tun. Deshalb ist es wichtig, das Schreiben sorgfältig aufzubewahren.

Prinzipiell können Sie das Testament zu Hause aufbewahren und eine Person darüber in Kenntnis setzen. Das ist wichtig, denn sonst findet womöglich niemand Ihren letzten Willen.

Das Aufbewahren zu Hause birgt aber auch einige Risiken. Kommt es in Ihrem Haus zu einem Brand oder wird das Testament anderweitig beschädigt, kann es womöglich nicht mehr gelesen werden.

Zudem könnte es sein, dass ein Erbe nach Ihrem Tod das Testament findet und verschwinden lässt, weil er eine andere Erwartungshaltung hatte.

Sie können dieses Problem umgehen, indem Sie sich für ein notarielles Testament entscheiden. Dieses wird dann bei Ihrem Notar aufbewahrt. Eine sogenannte amtliche Verwahrung ist ebenfalls möglich.

Dafür können Sie Ihren letzten Willen einem Nachlassgericht überbringen. Dieses ist für die Öffnung verantwortlich.

Fazit

 

Auch wenn der Gedanke daran, ein Testament niederzuschreiben, für Sie unangenehm ist, gibt es viele gute Gründe, das Schriftstück aufzusetzen. So gehen Sie sicher, dass Ihr Vermächtnis an diejenigen Personen geht, die es aus Ihrer Sicht verdienen.

Unliebsame Personen können gleichzeitig ausgeschlossen werden, behalten jedoch den Anspruch auf den Pflichtteil.

Mit einem Testament sorgen Sie für klare Fronten und verhindern Familienstreitigkeiten. Voraussetzung für einen rechtskräftigen letzten Willen ist, dass Sie das Testament unterschreiben und es mit Datum, Geburtsdatum und Seitenzahlen versehen. 

Zudem sollte es unbedingt handschriftlich und leserlich sein. Schriftstücke, die mit Computer oder Schreibmaschine aufgesetzt wurden, werden nicht anerkannt.

Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Erbe so aufzuteilen, wie Sie es für richtig halten. Sie können einen Alleinerben oder mehrere Erben bestimmen.

Dabei gilt es einiges zu beachten. Möchten Sie auf Nummer sichergehen, können Sie sich von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten lassen. Ein Testamentsvollstrecker hilft dabei, Ihren letzten Willen in die Tat umzusetzen.

Die Aufbewahrung des Testamentes kann zu Hause erfolgen. Alternativ können Sie Ihren letzten Willen an ein Nachlassgericht oder einen Notar übergeben.

Quellen:

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10 Kommentare zu „Testament schreiben: So findet Ihr letzter Wille Gehör“

  1. Ich bin mir sicher, dass jeder ein Testament braucht. Wir haben alle unser eigenes Eigentum und sind verpflichtet, es in jeder Situation ordnungsgemäß zu entsorgen. Vielen Dank für Tipps zur Erstellung von Testament und besonders zum Thema Aufbewahrung.

  2. Gerade aufgrund der aktuellen Lage überlegen sicherlich viele, ob sie ihre Verlassenschaft jetzt schon organisieren sollten. Gut zu wissen, dass man ein früheres Testament widerrufen oder vernichtet werden kann. Ich hatte schon Sorge, dass ich nur ein Testament in meinem Leben verfassen kann.

  3. Meine Mutter möchte sich so langsam um mein Vermögen kümmern und ein Testament verfassen. Mir war nicht bewusst, dass ein Testament immer handschriftlich erfolgen muss. Interessant finde ich da die Möglichkeiten, wie es sich für Personen verhält, die nicht mehr dazu in der Lage sind, ein Testament zu verfassen. Ich werde mit meiner Mutter den genaue Ablauf nochmal besprechen und ihr nahe legen, dass sie sich einen Rechtsanwalt für Erbrecht suchen soll.

  4. Danke für diesen Beitrag zur Notwendigkeit von Testamenten. Sie haben Recht, mal sollte wirklich die Unterschrift nicht vergessen. Ich bin zwar noch jung, habe mich aber schon um mein Testament gekümmert.

  5. Eine Freundin von mir überlegt schon seit einer Weile ihr Testament zu erstellen. Deswegen frage auch ich mich, wann dafür der geeignete Zeitpunkt sein könnte. Danke für den Tipp, dass ich das Testament mit Datum, Ort, Geburtsdatum, Seitenzahlen und Unterschrift versehen muss.

  6. Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Testament schreiben. Meine Großcousine lässt sich von ihrem Anwalt zum Thema Testament und Erbschaft beraten. Gut zu wissen, dass es sich empfiehlt, ein Testament frühzeitig aufzusetzen.

  7. Gut zu wissen, dass ein Testament stets handschriftlich und persönlich verfasst werden sollte. Mein Opa möchte sein Testament verfassen. Er wird die Informationen beachten, dass er dies handschriftlich verfassen muss und nicht etwa durch Eintippen am Computer tun kann.

  8. Es macht definitiv Sinn, dass eine vertrauenswürdige Person Bescheid weiß, wo sich das Testament befindet. Da ich an einer schweren Krankheit leide und die Werte aktuell nicht gut aussehen, möchte ich ein Testament erstellen. Ich hoffe, dass ich dafür schnell einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht finden werde.

  9. Gut zu wissen, dass das Testament auch ohne Formfehler oder sonstige Stolperfallen rechtsgültig ist. Ich möchte ebenfalls ein Testament aufsetzen und will dabei kein Risiko eingehen. Dafür werde ich mich diese Woche noch an einen Notar wenden.

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